Bürgerversammlung

Wie die überwiegende Mehrheit der Gemeinden im Kanton St. Gallen ist auch die Politische Gemeinde Benken als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Die stimmberechtigte Bürgerschaft wird in der Regel einmal jährlich im Frühjahr (bis 15. April) zur ordentlichen Bürgerversammlung eingeladen, wo sie über die Jahresrechnung sowie über die Berichte und Anträge des Gemeinderates beschliesst, soweit nicht Urnenabstimmung vorgeschrieben ist.

Kontakt

Heidi Romer
heidi.romer@benken.sg.ch

Lageplan

Aufgaben

Die Bürgerschaft beschliesst an der Bürgerversammlung über:
a) Erlass und Änderung der Gemeindeordnung;
b) Jahresrechnung;
c) Voranschlag und Steuerfuss;
d) Finanzgeschäfte;
e) Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden;
f) weitere Geschäfte nach Massgabe der Gemeindeordnung oder der besonderen Gesetzgebung

Letzte Bürgerversammlungen

Datum Sitzung