Mitbestimmen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene

Kontakt
Fabienne Gubser

Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr

Urnenstandort
Vorraum Gemeindeverwaltung, Zentrumplatz 2, 8717 Benken

Stimmenzähler
Kamer-Tremp Anita
Pfiffner-Jud Elvira
Lendi-Krieg Sabrina
Müller-Holdener Petra
Hofstetter-Vogt Regula
Hofstetter Romina
Glaus-Hüppi Andrea
Steiner Christof

Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen - Wie stimme ich brieflich?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert oder in ein privates Couvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie die Erklärung im entsprechenden Feld auf der Vorderseite und legen ihn zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortcouvert per Post schicken oder es während der Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Briefliche Stimmen müssen spätestens bis zur Schliessung der Urne beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
  5. Das Fenstercouvert kann unfrankiert der Post übergeben werden, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden oder an der Urne abgegeben werden.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
Abstimmung