Pikettentschädigung für freipraktizierende Hebammen
Der Pikettdienst von freipraktizierenden Hebammen, wird durch die Krankenpflegegrundversicherung (KVG) nicht gedeckt. Die Politische Gemeinde Benken entschädigt diese Hebammen seit Dezember 2023 auf Gesuch hin mit einer einmaligen Pikett-/Wartegeldentschädigung von Fr. 150.00 pro Klientin und Geburt. Die Klientin muss in Benken wohnhaft sein.
Die Rechnung ist von der freipraktizierenden Hebamme oder von der Hebammen-Organisation zu stellen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Wohnadresse der Klientin (Mutter)
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
- Leistung und Datum der Leistung (z.B. Spitalgeburt, ambulante Geburt, Hausgeburt)
- Kontoangaben (IBAN-Nr.) und Name der Bank oder Post
Wird die Rechnung von der Benkner Klientin (Mutter) gestellt, ist zusätzlich eine Kopie der Rechnung der Hebamme einzureichen.
Die Rechnung ist per E-Mail an finanzen@benken.sg.ch oder per Post an Finanzverwaltung, Zentrumplatz 2, 8717 Benken, zu senden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 055 293 30 36 | finanzen@benken.sg.ch |