Pflegefinanzierung
Leben Sie in einem Alters- und Pflegeheim und benötigen Pflege? Dann müssen Sie nur einen Teil der Pflegekosten bezahlen. Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse und der Staat.
Die Betreuungs- und Aufenthaltskosten bezahlen Sie entweder selber oder werden Ihnen bei den Ergänzungsleistungen angerechnet.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 055 293 30 38 | bernadette.duft@benken.sg.ch |