Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift. Es wird bestätigt, dass die betreffende Person das Schriftstück selbst unterzeichnet hat. Der Inhalt des Dokumentes hingegen ist nicht Gegenstand der Beglaubigung.
Das Dokument ist erst im Beisein der Urkundsperson zu unterzeichnen. Die unterzeichnende Person hat sich auszuweisen (gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Führerausweis). Die Kosten für eine Beglaubigung belaufen sich auf CHF 15.00.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 055 293 30 48 | fabienne.gubser@benken.sg.ch |