Wegzug
Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister löschen können, müssen Sie sich bis spätestens 14 Tage nach Ihrem Wegzug beim Einwohneramt abmelden.
Sind Sie Schweizer, dann benötigen wir von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
- Folgende Angaben: Wegzugsdatum, neue Wohnadresse, betroffene Personen
Sind Sie Ausländer, dann benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Folgende Angaben: Wegzugsdatum, neue Wohnadresse, betroffene Personen
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis
Sie können Ihren Wegzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden elektronisch über Internet melden über Online-Dienste unten
oder
über www.eumzug.swiss können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.
Und ausserdem…
Vergessen Sie nicht, den Wegzug bei der Elektrizitätsversorgung zu melden.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohneramt | 055 293 30 38 | bernadette.duft@benken.sg.ch |