Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, sofern sich diese bei der Gemeinde entsprechend registrieren lassen hat.

Die Kosten für die Feuerungskontrolle sind im Gebührentarif ersichtlich.

Die Feuerungskontrolle für unsere Gemeinde wird durchgeführt von
Hardy Glaus
Kaminfegermeister
Dorfstrasse 75
8717 Benken
Tel. 055 283 13 13
info@kaminfegerglaus.ch
www.kaminfegerglaus.ch

Zugehörige Objekte

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Reglement über die Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen (PDF, 130.76 kB) Download 0 Reglement über die Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen
Gebührentarif für die Kontrolle der Feuerungsanlagen (PDF, 1.23 MB) Download 1 Gebührentarif für die Kontrolle der Feuerungsanlagen
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