Informationen von A-Z
Abklärung | Vor der definitiven Anmeldung ist eine Abklärung betr. Reife und Grösse des Kindes oft sinnvoll. Nehmen Sie Kontakt mit einer Musiklehrperson auf oder besuchen Sie im Frühling den Anlass „schnuppere“ oder eine Lektion in der Besuchswoche. |
Abos | Jugendliche können einzelne Musiklektionen im Abonnement kaufen: Abo für 5 oder 10 Lektionen. |
Alter | Grundsätzlich können Kinder nach der Musikalischen Grundschule (MGS) ab der 2. Klasse Musikunterricht besuchen. Blockflöte und Rhythmus (Gruppenunterricht) sowie der Kinderchor können schon in der 1. Klasse belegt werden. |
An-/Abmeldung | An-/Abmeldungen erfolgen schriftlich bis zum 31. Mai bzw. 31. Dezember. Ohne schriftliche Abmeldung wird der Unterricht automatisch fortgesetzt und in Rechnung gestellt. |
Austritt | Austritte während des Semesters sind grundsätzlich nicht möglich. Bei einem frühzeitigen Austritt wird der ganze Semesterbeitrag in Rechnung gestellt. |
Beratung | Musiklehrpersonen und die Schulleitung beraten Sie gerne in Fragen des Musikunterrichts oder der Anschaffung eines Instrumentes. |
Besuchswoche | Während der Besuchswoche können Musiklektionen ohne Anmeldung besucht werden. Termin: Ende April |
Bläserbandi |
Die Bläserbandi ist ein Ensemble für Blas- und Rhythmusinstrumente. |
Ferienplan | Der Ferienplan der Volksschule gilt auch für die Musikschule |
Instrumente | Die Musikschule stellt keine Instrumente zur Verfügung. Wir empfehlen Kauf oder Miete in einem Fachgeschäft. |
Jugendliche | Der Musikunterricht kann nach dem Austritt aus der Volksschule fortgesetzt werden. |
Kinderchor |
Der Kinderchor wird in zwei Altersgruppen geführt: |
Musiglager | Alle zwei Jahre führen Mitglieder der Bürgermusik Benken in den Herbstferien ein Lager für Kinder und Jugendliche durch. (www.buergermusikbenken.ch) |
Musikalische Grundschule (MGS) | Musikalische Früherziehung für alle Kinder des 2. Kindergartenjahres und der 1. Klasse. Die MGS ist im Stundenplan der Schule integriert und deshalb kostenlos. |
"schnuppere" | Vor dem Anmeldetermin für das neue Schuljahr werden am Anlass "schnuppere" die Instrumente vorgestellt und können ausprobiert werden. |
Schulleitung | Die Schulleitung der Musikschule ist für alle organisatorischen Bereiche der Musikschule zuständig. Sie ist neben der Musiklehrperson Ansprechperson für Schüler/innen und Eltern. |
Stufentest | Musikschüler/innen können jährlich einen Stufentest ablegen. (www.stufentest-oberseelinth.ch) |
Stundenplan | Vor Beginn des Semesters nimmt die Musiklehrperson mit den Eltern Kontakt auf, um den Stundenplan zu erstellen. Die Unterrichtszeit kann nicht allen Wünschen gerecht werden, Verständnis und Flexibilität erleichtern die Einteilung. Freie Nachmittage können für Musikunterricht genutzt werden. |
Dokumente
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Musikschule - Informationen A-Z (PDF, 494.84 kB) | Download | 0 | Musikschule - Informationen A-Z |
Musikschule - Reglement (PDF, 302.69 kB) | Download | 1 | Musikschule - Reglement |
Musikschule - Schulordnung (PDF, 118.14 kB) | Download | 2 | Musikschule - Schulordnung |