Vaterschaftsentschädigung
Alle erwerbstätigen Väter sowie Väter, die ein Arbeitslosentaggeld erhalten, können einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub beziehen.
Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes nehmen, entweder am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Die Entschädigung beträgt üblicherweise 80 Prozent des letzten AHV-pflichtigen Lohnes und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 055 293 30 38 | bernadette.duft@benken.sg.ch |