Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Die Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden.
Deren finanzielle Situation kann sich rasch verschlechtern, so dass diese Personen vorhandene Ersparnisse und teilweise auch ihre Altersvorsorge beanspruchen müssen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 055 293 30 38 | bernadette.duft@benken.sg.ch |