Sozialhilfe
Um Anspruch auf Sozialhilfeleistungen erheben zu können, muss eine konkrete Notlage vorliegen. Zudem muss eine Hilfsbedürftigkeit der Klientin oder des Klienten bestehen, d.h. das soziale Existenzminimum wird nicht erreicht.
Bevor eine öffentliche Sozialhilfe ausgerichtet werden kann, müssen vorgängig weitere Ansprüche abgeklärt werden (z.B. Verwandtenunterstützung, Arbeitslosenkasse, Renten und Versicherungsleistungen).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt Schänis-Benken-Kaltbrunn | 055 619 61 77 | soziales@schaenis.ch |