Ab dem Kindergarten bis und mit der 3. Oberstufe ist der jährliche Zahnarztuntersuch obligatorisch.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten pro Schuljahr ein Bestätigungs- und Abrechnungsformular für eine individuelle Untersuchung in einer Schulzahnarztpraxis, beim privaten Zahnarzt oder bei der privaten Zahnärztin. Der Untersuch ist jeweils bis spätestens 30. November durchzuführen.

Der schulzahnärztliche Untersuch ist für die Eltern kostenlos, sofern dieser bei einem Schulzahnarzt/einer Schulzahnärztin durchgeführt wird.

Die Administration der Zahnarztuntersuche erfolgt auch für die Oberstufenschüler/innen aus Benken durch die Schulverwaltung Benken.

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