Meldepflicht
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der Weitergabe, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei AMICUS (nationale Hundedatenbank) registriert werden.

Zudem muss der Hund bei der Hundekontrollstelle der Gemeinde gemeldet und gelöst werden.

Hundesteuer
Personen, welche einen Hund halten, haben jährlich eine Hundesteuer zu entrichten.
Diese beträgt CHF 100.00 pro Hund und wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig.
Eine im laufenden Jahr bezahlte Steuer ist für den Rest des Jahres in der ganzen Schweiz gültig.

Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, ist die Hundesteuer ebenfalls für das ganze Kalenderjahr zu entrichten.

Robidog
Die Gemeinde Benken stellt Ihnen an vielen Orten Hundetoiletten (Robidog) zur Verfügung. Bitte benützen Sie diese.

Weitere Informationen
Amicus 
sGS 456.1 - Hundegesetz - Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 
Verbraucherschutz & Veterinärwesen | sg.ch 
Hunde (admin.ch)

 

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